Der Kochelsee ist ein hochsensibles Vogelschutzgebiet - deshalb dürfen Schilf- und Uferzonen nicht betreten oder mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art befahren werden. , © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen|Hannah Heither
Der Kochelsee

Der Kochelsee

Die Moorlandschaft zwischen Loisach und Kochelsee entstand in der Würmeiszeit vor mehr als 15000 Jahren. Seit mehr als 1000 Jahren wird das Gebiet um den Kochelsee landwirtschaftlich genutzt. Durch die Streunutzung entstanden artenreiche Wiesen. Die ausgedehnten Feuchtgebiete sind Lebensraum für eine Vielzahl von seltenen Pflanzen- und Tierarten. Von Kochel am See aus bietet der Kochelsee ein beeindruckendes Alpenpanorama.

Mehr als 200 Vogelarten kommen jährlich als Gast- und Brutvögel an den Kochelsee und die umliegenden Feuchtgebiete. 

Die seltenen Wiesenbrüter, wie der Große Brachvogel und der Wiesenpieper, legen ihre Nester am Boden der extensiv genutzten Wiesen an. Die Gelege und Jungvögel sind deshalb durch freilaufende Hunde und Erholungssuchende abseits der Wege gefährdet.

Die gekennzeichneten Ufer- und Schilfzonen des Kochelsees besonders störungsempfindlich! Bitte helft dabei, die seltenen Vogelarten zu schützen und beachtet die Brutzeit zwischen 20. März bis 15. Juli und die Regelungen in Vogelschutzgebieten, insbesondere:

Schilfgebiete unbedingt meiden.

Gerade als Surfer, SUP Paddler oder Kiter kommt man den Schilfgebieten im Norden und am Westufer schnell mal näher. Bitte meidet diese wichtigen Rückzugs- und Brutgebiete das ganze Jahr über. Der Kochelsee ist groß genug.

Nicht abseits der gekennzeichneten Wege gehen oder radeln.

Nutze das gut ausgebaute Wanderwegenetz in der Region. Wer die Wege verlässt, zerstört die Vegetation und stört Wildtiere in ihren ohnehin immer weniger werdenden Rückzugsgebieten. Leider gibt es schon sehr viele Abschneider und Abkürzungen, hilf mit dass es sich nicht verschlimmert. Bitte denke auch daran, dass landwirtschaftliche Grünflächen, Wiesen, Weiden und Almen vom Frühjahr bis zum Herbst nur auf vorhandenen Wegen betreten werden darf.

Keinen Müll liegen lassen.

Bitte nimm Deine Abfälle unbedingt wieder nach Hause - sie sind absolut schädlich für die Natur. Auch Bioabfall (wie die Bananenschale oder der Apfelbutzen, die von Deiner Brotzeit übrig bleiben) haben nichts in der Natur verloren. Eine Bananenschale verrottet in unseren Breitengraden z.B. erst in 5 Jahren!
Bitte nicht wildbieseln oder k...

Die Natur ist keine Toilette.

Ein ganz natürliches Bedürfnis, klar! Aber benutze unbedingt eine der mobilen Toiletten an den Parkplätzen oder eine öffentlich zugängliche Toilette an der Seepromenade Kochel a. See, Badewiese unterhalb vom Franz Marc Museum oder der Tourist Information am Bahnhof.
Fäkalien haben in der Natur nichts zu suchen. Für uns Menschen ist es schlicht unappetitlich. Aber es bilden sich dort auch jede Menge Keime, die Tiere aufnehmen und weiterverbreiten könnten - Stichwort Fliegen. Pflanzen vertragen diese Art der "intensiven Düngung" nicht! Und wenn es mal gar nicht anders geht und sehr dringend ist? Dann bitte suche Dir für Dein "Geschäft" einen Platz abseits der Wege und Rastplätze. Lasse kein Toilettenpapier/Papiertaschentücher zurück, denn diese "markieren" aufgrund der langen Verrottungszeit für die nächsten 5 Jahre den Platz für Deine Notdurft.  Packe etwaiges Klopapier in einen Müllbeutel, den Du anschließend zu Hause im Restmüll entsorgen kannst.
Denke auch daran, dass durch den Regen und unterirdische Quellen alles auch im Kochelsee landen kann, der auch als Trinkwasserspeicher dient.

Hunde bitte an die Leine. Hunde nicht frei laufen lassen. Verzicht von badenden Hunden im Vogelschutzgebiet Kochelsee.

Respektiere die Lebensräume der Wildtiere und leine deinen Hund bitte immer an, damit dein Hund nicht Wildtiere aufstöbert oder diesen nachstellt oder gar tötet. Lass ihn nur in Notsituationen frei laufen bzw. leine ihn nur ab, wenn eine Kuh aggressiv reagiert und Gefahr droht. Für Hunde ist die freie Natur ein Paradies mit verlockenden Gerüchen. Wenn es die Hunde auf Grund ihrer Neugier allerdings ins Dickicht oder auf die Wiesen und Felder treibt, so können sie ganzjährig bei Reh, Hase und Weidevieh enormen Stress auslösen. Besonders gefährdet sind im Frühjahr/Frühsommer z.B. brütende Wasservögel an Uferzonen von Seen, Flüssen und Weihern, Wiesenbrüter oder auch Rehkitze in Feldern und Wiesen. Nimm bitte z.B. in besonders stark besucherfrequentierten Gebieten auch Rücksicht auf andere Naturgenießer. Die an Spazier- und Wanderwegen gelegenen Wiesen dienen den hiesigen Landwirten zur Futtermittelgewinnung für Rinder, halte diese zum Schutz der Kühe frei von Hundekot. Beseitige Hundekot bitte in den oft bereitgestellten Kotbeuteln in den Hundetoiletten oder entsorge diese ordnungsgemäß im Restmüll. Weitere Infos für Hundehalter.

Freiflug nur für Vögel: Keine Fluggeräte wie Drohnen, Drachen, Modellflugzeuge.

Fluggeräte wie die seit längerer Zeit beliebten Drohnen, stören die brütenden und wild lebenden Vögel und Tiere massiv bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen, da sie als Feind angesehen werden. Daher gilt am gesamten Kochelsee, Uferbereichen und dem Loisach-Kochelsee-Moor ein striktes, ganzjähriges Flugverbot. Im Gemeindegebiet selbst benötigst du zum Starten der Drohne wie überall auch, grundsätzlich die Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Nutze die bekannten Apps der Deutschen Flugsicherung oder maps2fly zu Flugverbotszonen, auch am Kochelsee.
Sämtliche Drohnen und Piloten müssen zudem natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dazu zählt auch der neue EU-Drohnenführschein sowie die Registrierung, Versicherung und das Fliegen nur in Sichtweite.
Nicht außerhalb von Parkplätzen parken.
Nachtparkverbot auf allen Parkplätzen am Kochelsee
Bitte parke vorschriftsmäßig. Nutze nur ausgewiesene Parkplätze. Schon alles voll? Nutze ggf. andere Parkplätze oder ausgewiesene Ausweichparkplätze, auch wenn Du etwas weiter laufen musst. Parkplätze sind keine Nachtparkplätze oder Wohnmobil-Stellplätze: bitte plane deinen Aufenthalt entsprechend und buche rechtzeitig bei einem unserer Campingplätze. Nachtparkverbote werden ebenso wie Parkverstöße regelmäßig kontrolliert auch morgens, abends und nachts.

Übernachtungsverbot am See, auf dem Berg, im Wald und auf Parkplätzen.
Dort nicht zelten, campieren und übernachten.

Zelten, Campen, Biwakieren und Übernachten in der freien Natur unterliegen verschiedenen Beschränkungen und sind grundsätzlich verboten, gerade in Natur- und Landschaftsschutzgebieten wie dem Walchensee. Darüber hinaus bedarf es immer der Zustimmung des Grundeigentümers. Unsere Ranger kontrollieren in diesem Gebiet; diesbezügliche Verstöße werden geahndet. Wildtiere haben eine erheblich sensiblere Sinneswahrnehmung als Menschen. Beispielsweise riechen diese Menschen und Feuer bereits über sehr große Entfernungen. Auch hören Wildtiere Menschen ohne Sichtkontakt und müssen sich weit in andere Naturräume zurückziehen.
Bitte mache wegen der Waldbrandgefahr in der Natur kein offenes Feuer, grille nicht, zünde keine Shishas und werfe Zigarettenkippen nicht weg

Kein offenes Feuer
(Lagerfeuer, Grillen, Shishas...)

Durch die Waldgebiete um den Kochelsee und am Berg ist es so gut wie überall streng verboten, in der freien Natur ein Feuer jeglicher Art zu entfachen und zu betreiben. Dazu zählen neben Lagerfeuer auch Grillen, Gaskocher und Shishas. Wenn Du anderswo ein Feuer machen willst, brauchst zudem du immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Gefahr von Wald- oder Flächenbränden ist vor allem in trockenen (Sommer-)Monaten besonders hoch!

Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.

Freue Dich über die Blütenpracht der Natur, aber bitte nimm' sie nicht mit. So können sich auch andere daran freuen! Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz dürfen Blumen zwar grundsätzlich in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch (sog. "Handstrauß-Regel") gepflückt werden, aber bitte lass' Blumen und Pflanzen am besten an ihrem Standort: sie sind Teil eines komplexen Ökosystems! Und: bis Du die Blumen bis nach Hause transportiert hast, sind sie bereits welk. Das wäre schade! Geschützte Pflanzen dürfen nie gepflückt oder gar ausgegraben werden. Auch das Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist in ausgewiesenen Schutzgebieten verboten.

Keine gewerblichen Foto- oder Filmaufnahmen machen.

Vor allem für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen in der freien Natur gelten bestimmte Richtlinien, die Du beachten solltest. So ist eine gewerbliche Nutzung der Naturschutzgebiete grundsätzlich verboten und bedarf immer einer Gestattung der Naturschutzbehörde, der Kommune und des Grundstückbesitzers (Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen). In erster Linie dürfen die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden (§ 39 BNatSchG. Bitte erkundige Dich beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Verhalte Dich ruhig und mache keinen Lärm.

Wildtiere haben eine erheblich sensiblere Sinneswahrnehmung als Menschen. Beispielsweise riechen diese  Menschen und Feuer bereits über sehr große Entfernungen. Auch hören Wildtiere Menschen ohne Sichtkontakt und müssen sich weit in andere Naturräume zurückziehen. Zum Schutz der Wildtiere verzichte zudem auf jegliches Lärmen und Musik am Berg und in der Natur. Auch Deine Mitmenschen (;-) verzichten gerne auf Ruhestörungen.
Hier kannst Du die Verordnung zum Schutz der Wiesenbrüter nachlesen.

Übrigens: Die Naturschutzwacht, die Bergwacht und die Polizei sind mit der Überwachung der Verbote beauftragt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Die Vogelschutzgebiete sind mit dem NATURA 2000-Logo gekennzeichnet. Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten.

Mehr Information zum Wiesenbrütergebiet im Loisach-Kochelsee-Moor


Touristische Auskünfte: Tourist Information Kochel a. See